In unsere Serie “Dr. Müller-Thurgau rät” beantwortet uns der Macher des World-Klapp-Reglements und der Oberlippenbartverordnung Fragen der Starter.
Frage:
Hallo Dr. Müller-Thurgau,
konkrete Frage. Wir haben uns Laufräder der Größe 20? 1/18 fertigen lassen.
Sind diese zugelassen?
Lieben Gruß vom technischen Leiter des Team Dampf-Dorade Svente
Viele Grüße!
Antwort:
Sehr gegarte Dampfdoraden,
erstens, es gibt nur einen Präsident, das aber nur nebenbei.
Zweitens, sinnvoll wäre erst fragen, dann bestellen.
Doch nun zum Thema: 20×1 1/8 ist größer als 20×1,75, das klassische Maß.
Das erste entspricht ETRTO 451, das klassische nur 406.
Beide beziehen sich auf den Radaußendurchmesser.
Aber!!!
20 Zoll = 508mm somit ist euer Maß mit 451mm kleiner und müsste regelkonform sein.
Vorsichtshalber Zollstock nehmen, Radaußendurchmesser nachmessen und wenn kleiner als 508mm dann regelkonform.
Gruß Dr. Müller-Thurgau
Präsident