Dr. Müller-Thurgau rät Folge 4

In unsere Serie “Dr. Müller-Thurgau rät” beantwortet uns der Macher des World-Klapp-Reglements und der Oberlippenbartverordnung Fragen der Starter.

Frage:
Hallo Dr. Müller-Thurgau,

Kann man auch mit Vollbart starten, da der Oberlippenbart ja eine Teilmenge davon ist und somit die Anforderung an „ohne Bart kein Start“ erfüllt ist? Oder muss der unbenutzte Rest wech?
Viele Grüße!

Antwort:
Hallo – ist der Papst katholisch?
Beim World-Klapp gilt die Oberlippenbartverordnung (OlibaVo) im Klappradsport und nicht die Vollbartverordnung (VobaVo).

Was singt denn unsere Band? „Das Leben ist hart ohne Vollbart“ ? – das reimt sich ja nicht mal.

Nein, nur Oberlippenbärte gelten. Bei Verstoß wird der Restbart vor Ort von Rainer Klapp mit dem langen Rasiermesser wegrasiert.

Aggel muss kurz vor dem Start den Vollbart abrasieren. Foto: Dan Zoubek

3 Antworten auf „Dr. Müller-Thurgau rät Folge 4“

  1. Ich hatte neulich was von „gepflegter Beinrasur“ gelesen. Gibt es bezüglich der Frisur: Bauch, Beine, Po ( Rücken, Brust, Achselbereich, Intimbereich Inklusive ) irgendwelche Vorschriften?

    Mit behaarten Grüßen aus dem Osten

  2. Hallo Markus Lemberger,

    ohne den Offiziellen vorgreifen zu wollen, hier meine Meinung zum Thema.

    Wie das Bild oben (Aggel) aus dem Jahre 1 des World-Klapp (2012) schon zeigt, wurde der entsprechende Passus in der Verordnung schon damals erlassen und DURCHGESETZT und ist m.E. für die aktuelle World-Klapp gültig.

    Allerdings finde ich Deinen Ansatz durch Abkleben des restlichen Vollbartes den Oberlippenbart deutlich abzusetzen sehr interessant. Natürlich würde ich eine Abklebung in eine neutralen, hautfarbenen Weise erwarten, die auc das ganze Rennen über hält.

    Vielleicht ist es Dir noch entgangen, eine Verschiebung des World-Klapp ist wegen der Abrissarbeiten des Klappodroms, die sofort nach der Veranstlatungen beginnen, unmöglich.

    mit sportlichem Gruß
    de Klapperbart

  3. Im Sport ist es möglich, nicht zugelassene Sponsorenwerbung zu überkleben. Das sollte auch hier zulässig sein.

    Ansonsten: Ich geh vor das OLG, dann muss die Klapprad-WM verschoben und neu ausgelost werden!

    Begründung: die Oberlippenbartverordnung wurde nach Ausschreibung und Anmeldung erlassen, somit erst für eine künftige World-Klapp zulässig!

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