Endlich! KSGVO tritt in Kraft

Um die Klappradkultur zu schützen, hat die Europäische Union die Klappradschutz-Grundverordnung (KSGVO) auf den Weg gebracht, die nun in Kraft treten wird. Was sich für Klappradfahrer dadurch ändert.

Wer was tun muss, um auf der sicheren Seite zu sein
 

Wer ist betroffen? Alle Klapprad-Bewegte, denen dienstlich oder privat ein Klapprad überlassen wurde sowie Sportler, die ein Klapprad zur Trainingszwecken oder im Rennen führen.

Was müssen Klappradfahrer tun? Dr. Klapp rät allen Klappradfahren sich umgehend zu einer Klappradüberprüfung beim PÜV anzumelden. „Nur mit einer PÜV-Plakette ist man auf der sicheren Seite!“, so der bekannte Klappradiologe aus Weilerbach. Auch sollte man sich auf unangekündigte Gesinnungsprüfungen einstellen

Wann braucht man einen Klappradschutzbeauftragten? Eine speziell zur Überwachung des Klappradschutzes ausgebildete Person brauchen alle Teams, die sich in Zukunft für einen World-Klapp  bewerben möchten.

Risiken für Klappradfahrer Wer bei der Nutzung einer Gangschaltung oder schlimmer – einer Duomatic auf dem Klapprad erwischt wird, muss ich einer harten Prüfung auf dem K-Meter unterziehen. Der missbräuchliche Einsatz von Klapprädern kann bei den Landesklappradschutzbehörden gemeldet werden.