Haftungsausschluss 2015

Haftungsausschluss und Bedingungen für die Teilnahme beim World-Klapp 2015

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am World-Klapp 2015 in Schopp selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS- Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.

Das Rennen wird auf abgesperrten Straßen und Wegen durchgeführt, auf der die StVO (Straßenverkehrsordnung) gelten. Die Strecke wird, sofern dies in den Möglichkeiten und Pflichten des Veranstalters liegt, abgesichert. Es ist daher mit nicht rennbezogenen Verkehrsteilnehmern wie z.B. Fußgängern oder auch Radfahrern, zu rechnen. Bei gefährlichen Streckenteilen (Startrampe mit starkem Gefälle, Kurven, Nassstrecken, … etc.) ist besondere Vorsicht geboten. Die Teilnehmer sind für die eigene und die Sicherheit Dritter selbst verantwortlich.

Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers bzw. der ganzen Mannschaft von der Veranstaltung und / oder die Disqualifizierung vorzunehmen.

Alle in der Ausschreibung und im Reglement sowie die in den Mannschafts- und Teilnehmerinformationen (erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Mannschaft bei der Akkreditierung) ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers bzw. der Mannschaft. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese an. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und die Mannschaft und somit die Mannschaftsteilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz (wie z.B. für Anreisekosten). Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Straßenradrennens, so wie es der 24 Stunden -Mannschaftsrennen World-Klapp 2015 ist, bekannt sind. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Alle Teilnehmer sollten daher entsprechend versichert sein.

Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten relevanten Daten durch Dritte für Zeitnahme, Platzierung, Ergebnisse und Fotosuche erfasst bzw. an diese zu dem Zwecke weitergegeben werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erfassten Daten nach vorstehender Aufzählung sowie sein Name und seine Startnummer auf der Veranstaltungshomepage, der Homepage des offiziellen Zeitnehmers sowie auf der Homepage des offiziellen Fotopartners veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen.

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