Klapprad-Technik 2015

Technisches Reglement

 

Die Vergangenheit, insbesondere die Erfahrungen des 1. World Klapp in Ludwigshafen, haben gezeigt, dass es auf Grund eines fehlenden einheitlichen Regelwerks Auslegungen in punkto Material und Maschine gab, die im Nachgang zu Diskussionen und Kritik führten. Ungleiche Reifengrößen, Form und Beschaffenheit von Rahmen, Verwendung moderner und aerodynamischer Lenker um nur einige Punkte zu nennen. Um nun gleiche Voraussetzungen für alle Athleten zu schaffen und keinen der Fahrer zu benachteiligen hat der Pfälzer Klappverein zumindest die Gründzüge definiert, die ein regelgerechtes Renngefährt aufweisen muss.

Zugelassen sind nur regelkonforme Klappräder, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss sich um einen Originalrahmen (Stahl) der 70er bzw. frühen 80er Jahre handeln, Carbon- und Aluminiumrahmen sind nicht zugelassen.- maßgeblich ist die an ein Damenrad angelehnte Geometrie. Moderne Rahmen und Nachbauten solcher Rahmen wie z.B. von Dahon, Riese und Müller oder Bikefriday, u.a. sind nicht zugelassen. Dieser zugelassene Rahmen kann im Bereich des Tretlagers modifiziert sein, auch sind Stabilisierungen in Form von nicht starren Verbindungen zugelassen, damit der Rahmen beim Rennen durch die auf ihn wirkenden enormen Kräfte keinen Schaden nimmt (dies kann z.B. mittels eingehängter Stahlseile der Fall sein). Zu beachten ist, dass die Originalform des Rahmens erkennbar sein muss, um ihn der entsprechenden Zeit zuordnen zu können.
  • Radgrößen vorne sowie hinten 20 Zoll (andere Größen sind nicht zugelassen)
  • Laufräder / Naben
    Die Beschränkung der Laufräder bezieht sich lediglich auf die Größe von 20 Zoll. Material, Felgenbreite und Naben sind frei wählbar (erlaubt sind Rücktritt-, Freilauf-, Flipflop- und starre
    Naben)
  • Intakter Klappmechanismus
    Erlaubt sind Klapp-/Falträder mit intaktem Mechanismus (Scharnier, Kupplung, Steckmechanismus)
    Das Rad muss einfach und ohne Werkzeug zerlegbar sein.
    Eine Fixierung des Mechanismus ist nicht erlaubt.
    Schweißpunkte sind bis auf den Achselbereich des Fahrertrikots verboten!
    Die Stabilisierung des Rahmens mittels Stahlseil von Rahmen zur Sattelstütze ist erlaubt, solange das Seil nicht fix ist und sich problemlos aushängen lässt.
  • Originallenker
    Lenker – erlaubt sind mehr oder weniger geschwungene Tourenbügel, die nur eine mögliche Sitzhaltung erlauben, ausgenommen Flatbars und Downhilllenker. Eine Modifikation durch Absägen, kürzen, etc. ist nicht erlaubt. Ausdrücklich verboten sind Multipositionsbügel, Rennlenker, moderne Zeitfahrlenker und Bügelerweiterungen (Armauflagen, Barends, etc.).
  • Übersetzung / Kurbelgarnitur
    Die Wahl der Übersetzung ist frei.
    Ebenso ist die Wahl der Kurbelgarnitur und der Tretlager frei (erlaubt sind Glocken-, Schlag-, Schraublager, Hollowtechlager sowie Einpresslager (Pressfit-Innenlager))
  • Schalten* darf nicht möglich sein
    An den Klapprädern dürfen keine funktionierenden Schaltvorrichtungen (insbesondere Duomatic)
    angebracht sein Bei Zahnkränzen am Hinterrad darf lediglich ein Kettenspanner, jedoch kein Schaltwerk montiert sein, bei
    Getriebenaben muss das Schaltseil entfernt werden
  • Bremsen
    Das Klapprad muss über zwei funktionierende Bremsen (am Vorder- und Hinterrad) verfügen. Die Wahl der Bremsen ist frei. Stempel- und Borstenbremsen werden nur rennerfahrenen Teilnehmern empfohlen.
  • Beleuchtung
    Das Rad muss über eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung verfügen, da der Rennbetrieb auch
    während der Nacht läuft.
    Hinten genügt ein Positionslicht, vorne sind Scheinwerfer erforderlich, um beim Auffahren, Teilnehmer frühzeitig zu erkennen und Überholmaßnahmen einzuleiten. Diese können mittels Dynamo oder Batterie /Akku betrieben werden.
    Ab Sonnenuntergang um 19:41 Uhr ist der Rennbetrieb nur mit eingeschalteter Beleuchtung zugelassen.
    Der  Ausfall der Beleuchtung bedingt ein sofortiges Ausscheiden aus dem Rennbetrieb. Dies kann mit einem Wechsel verbunden sein.  Der Einwechselnde muss über die erforderliche,
    funktionierende Beleuchtung verfügen.
  • Tandems sind möglich, die Fahrzeit beträgt jedoch 48 Stunden
  • Die Benutzung von Klickpedalen wird empfohlen

Verantwortlich für die Einhaltung des technischen Reglements ist der amtlich vereidigte 20-Zoll-Beamte Günter Seiberth.

Jeder Rennteilnehmer / Rennteilnehmerin hat am Renntag die Abnahme des 20-Zoll-Beamten zu durchlaufen und wird erst nach Feststellung  o.g. Voraussetzungen zur  Rennteilnahme zugelassen
Das Klapprad ist fahrergebunden. Jedes Teammitglied tritt mit einem eigenen Klapprad an, welches den gesamten
Rennbetrieb über genutzt wird. Technische Defekte müssen vor Ort behoben werden.
Der Tausch des Klapprades ist nur innerhalb des jeweiligen Teams und nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein (Total-)schaden am eigenen Klapprad eingetreten ist, der sich vor Ort nicht mehr beheben lässt.
Jeder Starter kann aber maximal ein Ersatzklapprad anmelden, dass aber nur im Defekt-Falle gefahren werden darf.

Die Entscheidung hierüber obliegt dem Fachberater und Rennarzt Dr. Hermann Oskar Nocke.

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