War Eggi mit falschem Schnauzer unterwegs?
Ludwigshafen 10. Mai: Nachdem schon bei der Siegerehrung die ersten Zweifeln an der Echtheit von Eggis Oberlippenbart aufkamen, scheinen sich die Gerüchte zu verfestigen.
Hat Eggi zu unerlaubten Mitteln – einem falschen Schnauzer – gegriffen?
Das Fahren mit angeklebten Bärten ist laut §8 der Oberlippenbart verordnung Absatz 1 eine Ordnungswidrigkeit.
Auszug:
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße bis zu 1000 € wird belegt, wer
1. trotz frühzeitiger Anmeldung keinen echten Bart vorweisen kann und deshalb einen falschen Bart nutzen muss
2. unter Verwendung von Tierhaar vortäuscht Oberlippenbartträger zu sein
Die Bartanwaltschaft in Ludwigshafen hat die Ermittlungen aufgenommen und Augenzeugen zum Vorfall befragt. Eggi, der am Montag oben ohne angetroffen wurde, beteuert seine Unschuld.